Mitglied werden

In der nGbK kommen die Mitglieder zusammen, um Ideen auszutauschen, Projekte zu entwickeln und zu realisieren, um voneinander zu lernen und zu profitieren – zu unseren Mitgliedern zählen u.a. viele junge Menschen mit Interesse an Kultur und Politik. Auf regelmäßigen Treffen werden Themen entwickelt und Entscheidungen getroffen – in direktem Austausch, transparent und unterschiedliche Meinungen einbeziehend. Auf der Basis dieser Arbeitsweise entsteht seit 1969 ein erfolgreiches Programm.

Haben Sie Lust, sich an der Entwicklung des Ausstellungsprogramms zu beteiligen, mitzudiskutieren oder vielleicht sogar aktiv ein Vorhaben in der nGbK mit zu realisieren, dann werden Sie Mitglied. Auf unserer Website erfahren Sie alles über unsere Satzung und die einmalige basisdemokratische Struktur dieses Kunstvereins. Unser Archiv gibt einen guten Einblick in eine Kunstpolitik, die seit über 40 Jahren an der Schnittstelle zwischen gesellschaftlichen Fragestellungen und künstlerischen Strategien angesiedelt ist.

Wer Mitglied in der nGbK wird, kann sich persönlich mit seinen Ideen einbringen und erhält darüber hinaus:

  • über den Newsletter Einladungen zu allen Eröffnungen und Veranstaltungen der nGbK

  • freien Eintritt zu Veranstaltungen, für die Eintrittspreise erhoben werden

  • alle Publikationen der nGbK zum ermäßigten Mitgliedspreis

  • freien Eintritt zu den Ausstellungen anderer Kunstvereine, die der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Kunstvereine (ADKV) angeschlossen sind

  • Einladungen zu allen Mitgliederversammlungen, um über Politik und Programm der nGbK zu diskutieren

  • Angebote für Kunstvereinsfahrten und andere Mitgliederaktivitäten

Der Jahresbeitrag beträgt:

60 € für Einzelmitglieder

25 € für Künstler_innen, Studierende, Auszubildende, Renter_innen, Schüler_innen, Arbeitslose und Menschen mit Schwerbehindertenausweis (jeweils gegen Nachweis*)

300 € für juristische Personen und Fördermitglieder


Bitte überweisen Sie erst nach Aufnahmebestätigung und Rechnungstellung!

Der Jahresbeitrag bezieht sich jeweils auf das Kalenderjahr. Eine monatsweise Reduzierung ist nicht möglich. Kündigungen der Mitgliedschaft sind schriftlich (per Post oder E-Mail) zum Jahresende einzureichen. Wird die Mitgliedschaft nicht aktiv gekündigt, verlängert sie sich automatisch.

Wenn Sie Fragen zur Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an Kristina Kramer unter 030-616 513 -0 oder office@ngbk.de

*Nachweise: Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung, Rentner_innen- oder Schüler_innenausweis, Bescheinigung über Bezug von Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenausweis, für Künstler_innen: Mitgliedschaft BBK, eigene Website, CV/Portfolio o.ä.

Mitgliedsantrag

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Einladungen zu Eröffnungen/Veranstaltungen der nGbK etc.

Einladungen zur HV (Mitgliederversammlung)